Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit, Gültigkeit und Änderung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") finden Anwendung auf sämtliche Vereinbarungen und für jede Art des Vertragsabschlusses zwischen ICT Dienstleistungen und Lösungen Zürcher | Schanzweg 8 | CH-9533 Kirchberg (St. Gallen) und natürlichen oder juristischen Personen (im Folgenden: "Kunden") betreffend der von ICTZ angebotenen Dienstleistungen und Waren (beide zusammen im Folgenden: "ICTZ Dienste").
Diese AGB sowie allfällige im konkreten Fall mit dem Kunden schriftlich geschlossene Verträge regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der ICT Dienstleistungen und Lösungen Zürcher (im Folgenden: "ICTZ"). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von ICTZ anerkannt werden.
Diese AGB (Version 1.1) sind ab 1. Oktober 2025 gültig und ersetzten alle bisherigen AGB und sind auf bestehende und zukünftige Verträge anwendbar. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf dem Internet aufgeschaltet und können heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Auf Wunsch des Kunden ist auch eine schriftliche Ausgabe bei ICTZ erhältlich. Die ICTZ ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form (E-Mail, Post, etc.) unter Angabe des Gültigkeitsdatums zur Kenntnis gebracht, ohne das ICTZ für eine nicht erfolgte Kenntnisnahme zur Verantwortung gezogen werden kann.
Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, gelten für den vor der Änderung abgeschlossenen Vertrag die bisherigen AGB weiter.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen ICTZ
und den Kunden kommt durch die vom Kunden akzeptierte Offerte der
ICTZ zustande oder durch eine Bestellung bzw. einen Auftrag des
Kunden per Telefon, per Briefpost, per E-Mail oder Online über das
Internet und dessen Annahme durch ICTZ. Die ICTZ akzeptiert die
Bestellung oder den Auftrag in Form einer Bestätigung (per Fax,
E-Mail oder Briefpost) oder durch Zusendung der bestellten Ware.
Projektaufträge werden durch Unterzeichnung eines Projektformulars
abgeschlossen.
Die Angebote von der ICTZ sind freibleibend. Das heisst, der Vertrag zwischen dem Kunden und der ICTZ kommt erst durch Annahme der Bestellung des Kunden durch die ICTZ zustande. Sofern die ICTZ dies ausdrücklich vorbehält, kommt der Vertrag erst durch Unterzeichnung einer schriftlichen Urkunde zustande.
Die Mindestvertragsdauer und die Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Mangels gegenteiliger Bestimmungen in den Vertragsdokumenten ist der Vertrag unbefristet und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden. Eine Rückvergütung von im Voraus bezahlten Gebühren in Übereinstimmung mit der Zeit ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Kündigen die Kunden den Vertrag vor deren Ablauf, schulden sie der ICTZ das gemäss Vertrag geschuldete Entgelt für die Restlaufzeit.
Betrifft die Kündigung nur einen Teil der Dienstleistungen von der ICTZ, so bleiben die vertraglichen Bestimmungen für die übrigen Dienstleistungen anwendbar.
3. Preise
Alle Warenpreise (Katalogpreise und
andere Preislisten eingeschlossen) verstehen sich rein netto ab
Domizil von ICTZ oder des Lieferanten der ICTZ in Schweizer Franken
(CHF) inkl. vorgezogener Recyclinggebühr ("vRG"). Sämtliche
Nebenkosten wie Transport-, Verpackungs- und Installationskosten
gehen zu Lasten des Kunden.
Die von ICTZ erbrachten Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet, wobei die jeweils gültigen Stundensätze gemäss den aktuellen AGB zur Anwendung gelangen. Die jeweiligen Stundenansätze orientieren sich unter anderem an den Geschäftszeiten von ICTZ. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen oder -minderungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von ICTZ. Kosten, die bereits entstanden sind, kann ICTZ dem Kunden belasten.
4. Ordentliche Geschäftszeiten
Sie erreichen
die ictz.ch über Telefon oder E-Mail von 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und
13:15 Uhr - 18:00 Uhr. Die Reaktionszeit auf Ihren Telefonanruf oder
E-Mail Anfrage kann ohne Wartungsvertrag länger dauern.
Stundenansätze für einen IT-Dienstleistungseinsatz beim Kunden versteht sich inklusive den üblichen Fahrkosten.
Für längere Einsätze gelten Spezialpreise, die mit dem Kunden individuell festgelegt werden.
Zuschläge ausserhalb der ordentlichen Geschäftszeiten
- Montag
bis Freitag + 25%
- Samstag + 25%
- Sonntag und allg.
Feiertage + 50%
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden MwSt. Regelung.
Die ICTZ ist berechtigt, ihre Preise aufgrund der jeweiligen Marktlage jederzeit ohne vorherige Bekanntmachung und ohne Angabe von Gründen anzupassen. Anpassungen der Stundenansätze für Dienstleistungen erfolgen in der Regel jährlich. Die Bekanntgabe der neuen Preise richtet sich nach diesen AGB's, wobei die angepassten Preise auch auf bereits abgeschlossene Verträge Anwendung finden. Die Angebote der ICTZ sind unverbindlich. Ebenso sind Abbildungen, Beschreibungen, Masse, Gewichte etc. als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
5. Zahlungsbedingungen
Die Fälligkeit der
Zahlungen richtet sich nach den schriftlich vereinbarten
Zahlungsbedingungen. Liegt keine Vereinbarung vor, sind die Produkte
innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne irgendwelche Abzüge zur
Zahlung fällig. Zahlungen in ausländischer Währung werden zum
aktuellen Devisenkurs einer schweizerischen Grossbank berechnet. Bei
den vereinbarten Terminen handelt es sich um Verfalltage.
ICTZ ist jederzeit berechtigt, die Produkte nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu leisten. Insbesondere für Lieferungen an Neukunden sowie an Kunden, welche die Zahlungsbedingungen der ICTZ nicht einhalten oder akzeptieren, erfolgt die Lieferung per Nachnahme. Die durch die Voraus-zahlung/Nachnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Dem Kunden steht kein Verrechnungsrecht zu. Es ist ihm auch nicht gestattet, Zahlungen wegen Mängelrügen oder anderen Beanstandungen ganz oder teilweise zu verweigern. Bei Indizien einer Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich ICTZ vor, jederzeit nach Ihrem Ermessen, Leistungen von Vorauszahlungen oder anderer Sicherheiten abhängig zu machen.
6. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle
offenen Beträge, die unter irgendeinem Titel geschuldet sind, sofort
fällig, und alle Lieferungen/Leistungen von ICTZ suspendiert. ICTZ
behält sich das Rücktrittsrecht und die Geltendmachung von
Schadenersatz vor.
Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, schuldet er ab Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins von 7% p.a. Zudem hat er ICTZ für allfällige Zahlungsaufforderungen und den damit verbundenen Aufwänden eine Gebühr von je CHF 50.00 zu entrichten.
7. Leasing
Auf Wunsch des Kunden reicht ICTZ
einen Leasingantrag bei der Grenke Leasing (bis CHF 50`000.00, oder
weniger als 50% HP-Produkte, gemessen am Gesamtvolumen) oder bei HP
Finance Services (über CHF 50`000.00 und mind. 50% HP-Produkte,
gemessen am Gesamtvolumen) ein. ICTZ vermittelt lediglich zwischen
Leasinggeber und Leasingnehmer. Sie übernimmt keine Garantie für das
erfolgreiche Zustandekommen eines Leasingvertrages und lehnt auch
jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Zustandekommen bzw.
Nicht-Zustandekommen des Leasingvertrages ab. Der Kunde ist selbst
für die Finanzierung verantwortlich.
8. Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt
auf Gefahr und Rechnung des Kunden und gilt als erfolgt, wenn die
Ware das Lager von ICTZ verlässt. Versicherungen gegen Schäden jeder
Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen
Kosten vorgenommen. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgabe der
Versendung auf den Kunden über.
Die voraussichtlichen Lieferzeiten können sich ändern. Sie dienen als Anhaltspunkt und sind nicht verbindlich.
Die Waren, welche bei ICTZ nicht ab Lager verfügbar sind, müssen zuerst beim Hersteller oder Lieferanten bezogen werden. ICTZ ist deshalb berechtigt, bei Lieferproblemen des Lieferanten die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden dadurch ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht.
Transportschäden (sichtbare sowie verdeckte) und Falschlieferungen sind umgehend nach Erhalt der Sendung direkt dem Transporteur mitzuteilen. Die Ware darf in diesem Fall nicht benützt werden.
Der Umtausch sowie die Rückgabe von Produkten sind grundsätzlich nicht möglich. Nur ausnahmsweise und nach Absprache mit ICTZ kann ein Umtausch oder eine Rückgabe erfolgen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die von ICTZ gelieferte
Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang des Kaufpreises im
Alleineigentum von ICTZ. Im Fall des Einbaus (Integration) einer von
ICTZ gelieferten Ware in eine andere Sache (System) erstreckt sich
der Eigentumsvorbehalt auch auf diese Sache, und zwar mit jener
Quote, die dem Wertanteil entspricht. Der Kunde ist verpflichtet,
die erforderlichen Massnahmen zum Schutz des Eigentums von ICTZ zu
treffen bzw. dabei mitzuwirken. Der Kunde räumt ICTZ namentlich das
Recht ein, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister
einzutragen. Sollte der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in
Verzug sein, ist ICTZ berechtigt, die Ware sofort wieder in ihren
Besitz zu nehmen und insbesondere auch auf Kosten des Kunden den
Rückbau der Ware zu verlangen.
10. Prüfungs- und Rügepflichten der Produkte /
Warenrücksendungen
Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Produkte umgehend
zu prüfen und allfällige Mängel spätestens innert 2 Tagen nach
Erhalt schriftlich und unter Angabe der konkreten Mängel zu melden,
andernfalls das Produkt als genehmigt gilt.
Die Rücksendung von Waren hat in der Originalverpackung sowie auf Rechnung und Gefahr des Kunden an den jeweils von ICTZ bekannt gegebenen Rücksendeort zu erfolgen. Der Kunde ist für den fachgerechten und versicherten Transport verantwortlich.
Wird ein Datenträger (wie Festplatte, optische Disk, Magnetband, Speicherkarte, etc.) zur Reparatur übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für die darin enthaltenen Daten sowie für eine ordentliche Datensicherung oder Löschung vor der Übergabe. Für Datenverluste kann die ICTZ nicht haftbar gemacht werden.
11. Garantie und Gewährleistung
Die
Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie
den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt
beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ICTZ keine Eingangsprüfungen der
von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
Für Produkte von Dritten gewährleistet und steht ICTZ nur in dem Umfang ein wie der Dritte (z.B. Hersteller, Lizenzgeber) gegenüber ICTZ einsteht. Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungsansprüche gegenüber ICTZ und dem Dritten. Die einzige Pflicht von ICTZ besteht darin, allfällige eigene Haftungs- und/oder Gewährleistungsansprüche gegen den Dritten an den Kunden abzutreten.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Bestimmungen des Herstellers/Lieferanten die Gewährleistung in der Regel nach deren Wahl auf Nachbesserung, Lieferung mängelfreier Ersatzware oder Gutschrift beschränkt. Der Austausch von Teilen, die Nachbesserung oder die Lieferung mängelfreier Ersatzware lösen keine neuen Gewährleistungspflichten aus. Auftretende Störungen, die in die Gewährleistung fallen, berechtigen den Kunden nicht vom Kauf zurückzutreten oder eine Wandelung zu erklären.
Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung ICTZ schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln, denen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung (es sei denn ICTZ hat sich vertraglich zur
Wartung verpflichtet);
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder
Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der
Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und
Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) unsachgemässe
Handhabung, bzw. Behandlung;
g) Unberechtigte Eingriffe durch
den Kunden oder Drittpersonen;
h) äussere Einflüsse,
insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder
der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder
von ICTZ noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
Eine Garantie ist eine freiwillige vertragliche Leistung der Hersteller-Lieferanten. Vom Hersteller-Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten in der Abwicklung allfälliger Gewährleistungsansprüche oder Garantieleistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch ICTZ auf Kosten des Kunden.
12. Leistungen der "ICTZ Dienste"
Inhalt und
Umfang der einzelnen "ICTZ Dienste" ergeben sich aus den
entsprechenden Vertragsdokumenten, welche zusammen mit den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den jeweils
aktuellen Preislisten für die Dienstleistung die Grundlage der
vertraglichen Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden
(nachfolgend "Kunden" genannt) und der ICTZ bilden.
Im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringt die ICTZ die in den Vertragsdokumenten aufgeführten Leistungen.
13. Sicherheitsvorkehrungen
Die ICTZ trifft
Vorkehrungen, um ihr Netz vor unberechtigten Eingriffen Dritter zu
schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen Dritter
kann jedoch nicht gewährleistet werden. Die ICTZ kann für solche
Eingriffe nicht haftbar gemacht werden.
14. Beizug Dritter
Die ICTZ kann zur Erfüllung
ihrer vertraglichen Verpflichtungen in Absprache mit dem Kunden
Dritte beiziehen.
15. Leistungen/Pflichten der Kunden "ICTZ Dienste"
Die Kunden sind für die rechts- und vertragskonforme
Benutzung der von ihnen bezogenen "ICTZ Dienste" und für eine
fristgerechte Bezahlung dieser "ICTZ Dienste" verantwortlich. Bei
Bestellung, Registrierung und weiteren Geschäftskontakten mit der
ICTZ sind die Kunden zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.
16. Einrichtungen der Kunden
Die Kunden sind
für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit, den
Unterhalt und die Rechtskonformität ihrer für die Nutzung der "ICTZ
Dienste" notwendigen Anlagen und Anschlüsse (z.B. Festnetzanschluss,
Internet-Anschluss, usw.) selbst verantwortlich.
Die ICTZ übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der "ICTZ Dienste" mit allen Teilnehmeranlagen und Einstellungen der Kunden möglich ist.
17. Sicherheitsvorkehrungen der Kunden
Die
Kunden haben Passwörter geeignet zu wählen und regelmässig,
beziehungsweise bei Verdacht auf Missbrauch sofort zu ändern.
Passwörter sind sorgfältig aufzubewahren und sollen in digitalen
Medien nach Möglichkeit in verschlüsselter Form übermittelt werden.
Für die Verwendung der Passwörter sind die Kunden vollumfänglich
selbst verantwortlich.
18. Verantwortung für Benutzung des "ICTZ Dienstes"
Die Kunden sind für jede Benützung ihrer "ICTZ Dienste" -
auch für eine solche durch unbefugte Dritte - verantwortlich. Sie
haben insbesondere alle infolge Benützung ihrer "ICTZ Dienste"
geschuldeten Gebühren zu bezahlen.
Wird ein Organ oder ein Mitarbeiter von der ICTZ wegen einer gesetzes- oder vertragswidrigen Nutzung eines "ICTZ Dienstes" durch den Kunden oder einen Dritten straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so stellt der verantwortliche Kunde den Betroffenen von allen Ansprüchen frei und haftet für den entstandenen Schaden.
19. Sicherung der Kundendaten auf Endgeräten
Die Kunden sind für die Sicherung ihrer Daten allein
verantwortlich.
20. Preise der "ICTZ Dienste"
Massgebend sind
die jeweils aktuellen Preislisten von der ICTZ für die
entsprechenden "ICTZ Dienste", soweit die Preise nicht in den
entsprechenden Vertragsdokumenten festgelegt oder unmittelbar vor
der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung bekannt gegeben werden.
Mit der Inanspruchnahme der angebotenen "ICTZ Dienste" akzeptieren
die Kunden die jeweils geltenden Preise. Senkt die ICTZ die Preise,
kann sie gleichzeitig den Leistungsumfang und/oder die vor der
Preissenkung gewährten Rabatte anpassen.
21. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen für "ICTZ
Dienste"
Die wiederkehrenden Leistungen werden dem Kunden halb- oder
jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
Die ICTZ erstellt die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Diese gelten auch dann als richtig, wenn die Kunden Einwände gegen die Rechnung erheben, die technischen und administrativen Abklärungen von der ICTZ aber keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben.
Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Verfalltag oder innert der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befinden sich die Kunden automatisch im Verzug. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt die Rechnung als akzeptiert.
Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann die ICTZ verlangen, dass die Kunden den unbeanstandeten Teil der Rechnung fristgerecht bezahlen.
22. Zahlungsverzug
Haben die Kunden bis zum
Verfalltag oder innert der angegebenen Zahlungsfrist weder die
Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen
erhoben, kann die ICTZ die Leistungserbringung bei allen mit den
Kunden abgeschlossenen Verträgen nach erfolgloser Mahnung
unterbrechen, andere Massnahmen zur Verhinderung von Schaden treffen
und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Für
Mahnungen kann die ICTZ Mahngebühren in der Höhe bis zu CHF 20.- pro
Mahnung erheben. Die Kunden tragen sämtliche Kosten, welche der ICTZ
durch den Zahlungsverzug entstehen. Dies gilt auch bei Bezahlung
über Lastschriftverfahren. Ist das Konto des Kunden beim
Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann die ICTZ eine
Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 30.- pro Fall erheben.
23. Vorauszahlung, Sicherheit
Hat die ICTZ
Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der
Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso
von Forderungen, kann die ICTZ eine Vorauszahlung oder Sicherheit
verlangen. Leisten die Kunden die Vorauszahlung oder Sicherheit
nicht, kann die ICTZ die gleichen Massnahmen treffen wie beim
Zahlungsverzug. Sicherheiten in Form einer Barhinterlegung werden
zum Zinssatz für Sparkontos verzinst. Die ICTZ kann alle Forderungen
gegen die Kunden mit geleisteten Sicherheiten verrechnen.
24. Verrechnung
Die Kunden können Forderungen
von der ICTZ nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen.
Rechts- und vertragskonforme Benutzung
Die Kunden sind für den
Inhalt der Informationen (Daten in jeglicher Form, Sprache, usw.)
verantwortlich, welche sie von der ICTZ übermitteln oder bearbeiten
lassen oder die sie allenfalls Dritten zugänglich machen. Dafür und
für Informationen, welche die Kunden erhalten oder welche Dritte
über das Internet verbreiten oder zugänglich machen, ist die ICTZ
nicht verantwortlich.
Die Kunden sind für die rechts- und
vertragskonforme Benutzung ihrer "ICTZ Dienste" verantwortlich. Sie
dürfen die "ICTZ Diensten" weder zur Beunruhigung oder persönlichen
Belästigung von Dritten noch zur Behinderung der ordnungsgemässen
Benützung eines anderen Internet-Anschlusses oder für einen anderen
rechts- oder vertragswidrigen Zweck missbrauchen.
Der Versand von Massenwerbung über einen "ICTZ Mailservice Dienst" durch die Kunden ist grundsätzlich verboten, bzw. nur erlaubt, wenn nachweislich eine Kundenbeziehung zwischen den Kunden und ihren Mail-Empfängern besteht oder wenn die Sammlung der verwendeten Erreichbarkeitsdaten (z.B. E-Mail-Adressen) im so genannten "Double Opt-In Verfahren" erfolgt ist (das heisst der Eintrag der Mail-Empfänger in die Mailinglisten des die Massenwerbung versendenden Kunden muss von den Mail-Empfängern auf Rückfrage des Kunden hin nochmals ausdrücklich bestätigt worden sein).
25. Massnahmen gegen Missbräuche
Bestehen
begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung eines "ICTZ
Dienstes", wird eine solche von Betroffenen oder einer Behörde
angezeigt oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil
festgestellt, kann die ICTZ die Daten der des Missbrauchs
verdächtigten Kunden den Betroffenen oder den zuständigen Behörden
bekannt geben, die Polizei und/oder andere zuständige Behörden über
den Vorfall informieren, die Kunden zur rechts- und
vertragskonformen Benützung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne
Vorankündigung entschädigungslos einstellen, den Vertrag frist- und
entschädigungslos auflösen und/oder gegebenenfalls Schadenersatz
verlangen.
Die ICTZ kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass die Kunden den Vertrag verletzen oder verletzen werden oder wenn die Kunden bei Vertragsabschluss unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht haben. Kündigt die ICTZ aus einem der genannten Gründe den Vertrag, bleiben die Kunden gegebenenfalls gemäss den Bestimmungen über die vorzeitige Vertragsbeendigung zahlungspflichtig.
26. Kundendaten der "ICTZ Dienste"
Beim Umgang
mit Daten hält sich die ICTZ an die geltende Gesetzgebung,
insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. Die ICTZ
erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erfüllung
der vertraglichen Verpflichtungen, für die Pflege und Entwicklung
der Kundenbeziehung, die Gewährleistung einer hohen
Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und
Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Die Kunden willigen ein, dass der ICTZ im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrags Auskünfte über sie einholen bzw. Daten betreffend ihres Zahlungsverhaltens weitergeben kann, ihre Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote verwendet und dass ihre Daten zu den gleichen Zwecken innerhalb der ICTZ bearbeitet werden können.
Wird eine Leistung von der ICTZ gemeinsam mit Dritten erbracht oder beziehen die Kunden Leistungen Dritter über das Netz von der ICTZ, so kann die ICTZ Daten über die Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Leistungen oder für das Inkasso notwendig ist. Daten, welche bei der Nutzung der "ICTZ Diensten" oder der von der ICTZ betriebenen Websites anfallen, können für massgeschneiderte Angebote von der ICTZ und/oder von ausgewählten Dritten verwendet werden.
27. Geistiges Eigentum
Für die Dauer des
Vertrags erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht
ausschliessliche Recht zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte
von der ICTZ. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den
entsprechenden Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder
bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich
Dienstleistungen und Produkten von der ICTZ verbleiben bei ihr oder
den berechtigten Dritten.
28. Verfügbarkeit der "ICTZ Dienste"
Die ICTZ
bietet eine hohe Verfügbarkeit ihres Dienste, kann jedoch keine
Gewährleistung für ein unterbruch- und störungsfreies Funktionieren
ihres Netzes übernehmen. Die ICTZ behält sich vor, jederzeit
Unterhaltsarbeiten an ihrem Netz auszuführen, die zu
Betriebsunterbrüchen führen können. Zusätzlich behält sich die ICTZ
vor, zur Bekämpfung von Spam und schadhaften Codes (z.B. Viren,
Würmer, Trojaner, usw.) bestimmte "ICTZ Dienste" vorübergehend zu
sperren.
Für Sprach- oder Datenverkehr auf Netzen oder Anschlüssen von anderen Internet-Anbieterinnen können keine Zusicherungen oder Garantien bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support abgegeben werden.
29. Informationen, Warenbezüge ...
Die ICTZ
gibt keine Zusicherung ab und übernimmt keine Haftung oder Gewähr
für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und
Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit so wie zeitgerechter Zustellung von
Informationen, welche über den Internet-Anschluss zugänglich gemacht
werden und/oder auf dem ICTZ Webportal publiziert werden. Die ICTZ
erstattet keine Gebühren zurück und übernimmt keine Haftung für
Schäden aus Downloads.
Benutzen die Kunden ihre Anschlüsse zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist die ICTZ soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, für diese Geschäfte nicht Vertragspartner. Die ICTZ übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für die über den Internet-Anschluss bezogenen oder bestellten Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn die ICTZ das Inkasso von Drittforderungen gegenüber den Kunden durchführt.
30. Vertragsänderungen für "ICTZ Dienste"
Die
ICTZ behält sich vor, bestimmte "ICTZ Dienste" einzustellen, sowie
Dienstleistungen, Preise, Leistungsbeschreibungen und die
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne
schriftliche Ankündigung anzupassen. Änderungen sowie Informationen
zu den "ICTZ Dienste" gibt die ICTZ den Kunden in geeigneter Weise
(z.B. als Newsletter per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf dem
ICTZ Webportal) bekannt. Im Falle einer vertraglich vereinbarten
Mindestdauer haben die Kunden das Recht, den Vertrag auf den
Zeitpunkt des Inkrafttretens von Preiserhöhungen und/oder
wesentlicher Vertragsänderungen ohne finanzielle Folgen vorzeitig zu
kündigen. Ohne Kündigung gelten die bekannt gegebenen
Preiserhöhungen und Vertragsänderungen als von den Kunden genehmigt.
Ändern sich die Steuer- und Abgabesätze (namentlich der
Mehrwertsteuer), so ist die ICTZ berechtigt, ihre Tarife
entsprechend anzupassen. Die Kunden haben in diesem Fall kein Recht
auf vorzeitige Kündigung.
31. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die
Kunden dürfen ohne vorgängige Zustimmung von der ICTZ keine Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Die ICTZ
kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an eine andere
Gesellschaft übertragen.
32. Haftung
Die ICTZ übernimmt keine Kosten
für die Leistungen der Kunden oder von durch die Kunden beauftragten
Dritten im Zusammenhang mit dem Eingrenzen und/oder Beheben von
allfälligen Störungen eines ICTZ Dienstes. Kosten für Leistungen von
der ICTZ im Zusammenhang mit dem Eingrenzen und/oder Beheben von
allfälligen Störungen eines ICTZ Dienstes haben ebenfalls die Kunden
zu tragen, sofern die Ursache der Störung auf Mängel oder auf die
fehlerhafte Handhabung der von den Kunden benützten Endgeräte
zurückzuführen ist.
Die ICTZ haftet nur für direkten Schaden bis zur Höhe des jeweiligen Verkaufspreises und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser vorsätzlich oder durch grobes Handeln oder Unterlassen von ICTZ verursacht wurde. Die Transporthaftung von ICTZ ist in jedem Fall beschränkt. Die ICTZ haftet nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung Ihrer Dienstleistungen.
Bei Dienstleistungen haftet ICTZ jeweils für die sorgfältige und fachkundige Erbringung ihrer Dienstleistungen. Mangelhafte Vertragsleistungen werden von ICTZ nachgebessert.
Jede weitergehende Haftung von ICTZ, deren Hilfspersonen und der von ICTZ beauftragten Dritten für Schäden aller Art und aus jeglichem Rechtsgrund ist im gesetzlich grösstmöglichen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
Die Produkte sind für die übliche kommerzielle oder private Verwendung gemäss den Betriebsanleitungen bestimmt. Die Verwendung für Sicherheitssysteme, Kernkraftwerke, militärische Einrichtungen, medizinische Geräte (insbesondere mit lebenserhaltender Funktion) sowie für die Herstellung von Waffen ist nicht vorgesehen. Für die Verwendung in diesen Bereichen wird jegliche Haftung abgelehnt. Weitergehende zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben davon unberührt.
33. Investitionsschutz
Die ICTZ optimiert die
über das Internet zugänglichen Dienstleistungen "ICTZ Dienste"
laufend und schützt dadurch die Investitionen ihrer Kunden. Es
besteht hingegen kein Anspruch einzelner Kunden auf eine bestimmte
Ausgestaltung des Internet-Anschlusses oder auf die Beibehaltung von
darüber zugänglichen ICTZ Diensten, sofern dies nicht ausdrücklich
in der Vertragsurkunde festgehalten ist.
34. Höhere Gewalt
Die ICTZ haftet nicht, wenn
die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise
unterbrochen, teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere
Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität
(Lawinen, Überschwemmungen usw.), kriegerische Ereignisse,
Terrorismus, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen,
Stromausfälle, Computerviren, Würmer, Trojaner, usw.
35. Datenschutz
Der Gebrauch des Internets
birgt diverse Datenschutzrisiken für die Benutzer. Jeder Kunde ist
für Massnahmen zur Sicherung und Abschirmung seiner Daten und seines
Netzes gegen das Eindringen oder anderweitige Angriffe auf diese
durch unbefugte Dritte selbst verantwortlich.
Zur Einhaltung der nationalgesetzlichen Datenschutzbestimmungen (Datenschutzgesetz; DSG), sowie jener Vorschriften der unionsrechtlichen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf die durch die ICTZ erlassene Datenschutzerklärung verwiesen.
Unsere Datenschutzerklärung kann unter https://ictz.ch/datenschutzerklaerung.html eingesehen, heruntergeladen sowie ausgedruckt werden.
36. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder
sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Teile der AGB nicht beeinträchtigt. Die
Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die
unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am
nächsten kommt. Die Nichtausübung von Rechten durch ICTZ bedeutet
keinen Verzicht auf diese Rechte.
37. Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese AGB und
die weiteren mit dem Kunden geschlossenen Verträge unterstehen
Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen
sowie dem UN-Kaufrecht (CISG). Für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit den geschäftlichen Beziehungen von ICTZ ist das
Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, CH-9620 Lichtensteig
zuständig.
