Informationspflicht der ictz.ch
Bei jeder geplanten Datenbeschaffung oder Datenbearbeitung muss der Verantwortliche die betroffene Person im Vorfeld angemessen informieren.Diese Informationspflicht gilt auch, wenn die Daten nicht direkt von den betroffenen Personen beschafft werden.
Falls jemand Sie im Namen der ICTZ kontaktiert (ausser jene Personen welche als Ihre Ansprechpartner im Vertrag definiert worden sind!) und Ihnen zusätzlich noch mitgeteilt wird, dass auf Ihr Endgerät Fernwartung durchfüht werden soll, bitten wir Sie unverzüglich ein E-Mail an datenschutz@itcz.ch zu senden mit der Telefonnummer, dem Namen und E-Mail Angaben des Anrufenden. Wir bitten Sie auch den Anruf sofort zu beeenden.
ITCZ- Fernwartung mit Vertrag
Für unsere
Kunden mit Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und
Zusammenarbeitsvertrag (ZAV) ist ausschliesslich die installierte
Fernwartungslösung auf den Endgeräten zu verwenden.
ITCZ- Fernwartung ohne Vertrag
Für unsere
Kunden ohne Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und
Zusammenarbeitsvertrag (ZAV) wird ausschliesslich die entsprechende
Fernwartungslösung der ITCZ verwendet.
Verweis
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/deredoeb/infothek/infothek-ds.html
